Alltagshilfe — jeden Monat 125 Euro Entlastungsbetrag nutzen

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Damit können Sie Haushaltshilfe, Betreuungsangebote und weitere Entlastungsleistungen finanzieren.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und muss nicht zurückgezahlt werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden: Haushaltshilfe wie Putzen, Waschen und Einkaufen, Betreuungsangebote wie Gesellschaft und Begleitung zu Terminen, Tages- und Nachtpflege in einer Einrichtung sowie Kurzzeitpflege. Wichtig: Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zu einem halben Jahr angespart werden.

Welche Dienste werden anerkannt?

Nicht jeder Dienstleister kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein. Dazu gehören in der Regel zugelassene Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste, haushaltsnahe Dienstleister mit entsprechender Zulassung sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Pflegum24 vermittelt Ihnen ausschließlich geprüfte Anbieter, die über den Entlastungsbetrag abrechnen können. So stellen Sie sicher, dass Ihre 125 Euro sinnvoll eingesetzt werden. Erfahren Sie auch mehr über die Grundpflege, wenn Sie darüber hinaus Hilfe bei der körperbezogenen Versorgung benötigen.

Entlastungsbetrag beantragen — so geht es

Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, benachrichtigen Sie Ihre Pflegekasse und beauftragen einen anerkannten Dienstleister. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Alternativ kann der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen. Tipp: Auch wenn Sie bisher keinen Pflegegrad haben, lohnt sich eine Antragstellung. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 Euro monatlich zu. Pflegum24 berät Sie gerne kostenfrei bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Entlastungsangeboten in Ihrer Region.

Entlastungsbetrag auf einen Blick

  • 125 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1
  • Für Haushaltshilfe, Betreuung, Tages-/Nachtpflege
  • Muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Nicht genutzte Beträge bis zu 6 Monate ansparbar
  • Nur bei anerkannten Anbietern einlösbar

Jetzt kostenlos beraten lassen bei Pflegum24.

Alltagshilfe — jeden Monat 125 Euro Entlastungsbetrag nutzen

Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Damit können Sie Haushaltshilfe, Betreuungsangebote und weitere Entlastungsleistungen finanzieren.

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Was ist der Entlastungsbetrag?

Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und muss nicht zurückgezahlt werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden: Haushaltshilfe wie Putzen, Waschen und Einkaufen, Betreuungsangebote wie Gesellschaft und Begleitung zu Terminen, Tages- und Nachtpflege in einer Einrichtung sowie Kurzzeitpflege. Wichtig: Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zu einem halben Jahr angespart werden.

Welche Dienste werden anerkannt?

Nicht jeder Dienstleister kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein. Dazu gehören in der Regel zugelassene Pflegedienste, anerkannte Betreuungsdienste, haushaltsnahe Dienstleister mit entsprechender Zulassung sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Pflegum24 vermittelt Ihnen ausschließlich geprüfte Anbieter, die über den Entlastungsbetrag abrechnen können. So stellen Sie sicher, dass Ihre 125 Euro sinnvoll eingesetzt werden. Erfahren Sie auch mehr über die Grundpflege, wenn Sie darüber hinaus Hilfe bei der körperbezogenen Versorgung benötigen.

Entlastungsbetrag beantragen — so geht es

Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, benachrichtigen Sie Ihre Pflegekasse und beauftragen einen anerkannten Dienstleister. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Alternativ kann der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen. Tipp: Auch wenn Sie bisher keinen Pflegegrad haben, lohnt sich eine Antragstellung. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 Euro monatlich zu. Pflegum24 berät Sie gerne kostenfrei bei der Antragstellung und der Suche nach passenden Entlastungsangeboten in Ihrer Region.

Entlastungsbetrag auf einen Blick

  • 125 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1
  • Für Haushaltshilfe, Betreuung, Tages-/Nachtpflege
  • Muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Nicht genutzte Beträge bis zu 6 Monate ansparbar
  • Nur bei anerkannten Anbietern einlösbar
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"Gute Pflege beginnt mit Zuhören. Unser Anspruch bei Pflegum24 ist es, Menschen nicht nur an Anbieter weiterzuleiten, sondern sie auf ihrem gesamten Weg einfühlsam zu begleiten — damit am Ende eine Lösung steht, die wirklich zum Leben passt."

Elias Klemt

Geschäftsführer Pflegum24

Häufig gestellte Fragen

Pflegum24 berät Sie rund um das Thema Pflege — von der Suche nach geeigneten Pflegediensten und Einrichtungen bis zur Beantragung finanzieller Leistungen. Unser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Grundsätzlich können alle pflegebedürftigen Personen ambulante Leistungen erhalten — unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall entstanden ist. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und wird von der Pflegekasse geregelt.

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ nutzen. Gerne zeigen wir Ihnen alle Optionen im Beratungsgespräch auf.

Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Die Einsätze können von einmal pro Woche bis hin zu mehreren Besuchen am Tag reichen. Zusammen mit dem Pflegedienst wird ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Zunächst sprechen wir telefonisch oder online über Ihre Situation und Ihren Bedarf. Anschließend empfehlen wir Ihnen passende, geprüfte Pflegeanbieter in Ihrer Nähe. Für diesen gesamten Service entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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