Körperbezogene Grundpflege — professionelle Hilfe im Alltag
Die Grundpflege umfasst alle Unterstützungsleistungen bei der täglichen Körperversorgung. Ambulante Pflegedienste helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen zuverlässig und einfühlsam — zu Hause, in vertrauter Umgebung.
Was gehört zur Grundpflege?
Die körperbezogene Grundpflege, auch Körperpflege genannt, umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die ein Mensch aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig ausführen kann. Dazu gehören die tägliche Körperwäsche und Hautpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie Hilfe beim Toilettengang. Auch die Förderung der Mobilität — etwa das Aufstehen aus dem Bett, das Umlagern bei Bettlägerigkeit oder die Begleitung beim Gehen — ist ein wichtiger Bestandteil. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und die Lebensqualität zu sichern.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Anspruch auf Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5). Die Leistungen werden als sogenannte Pflegesachleistungen von der Pflegekasse finanziert. Die monatlichen Höchstbeträge richten sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen bis zu 761 Euro zu, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.200 Euro monatlich. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?
Die Wahl des passenden Pflegedienstes ist eine wichtige Entscheidung. Achten Sie auf eine Zulassung durch die Pflegekasse, transparente Preise und gute Erreichbarkeit. Pflegum24 hilft Ihnen dabei, geprüfte ambulante Pflegedienste in Ihrer Region zu finden — kostenfrei und unverbindlich. Wir vergleichen Angebote und empfehlen Ihnen Dienste, die zu Ihrer Situation passen. Verwandte Themen, die Sie interessieren könnten: Behandlungspflege für medizinische Versorgung zu Hause, oder der Entlastungsbetrag für zusätzliche Alltagshilfe.
Grundpflege auf einen Blick
- Körperwäsche, Ankleiden, Ernährung, Mobilität
- Finanzierung über Pflegesachleistungen der Pflegekasse
- Pflegegrad 2: bis 761 Euro, Pflegegrad 3: bis 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: bis 1.778 Euro, Pflegegrad 5: bis 2.200 Euro
- Ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat
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