Pflegeberatung — Ihre Ansprüche kennen und sinnvoll nutzen

Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, den Überblick über Leistungen, Anträge und Finanzierungsmöglichkeiten zu behalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf — und der Service ist kostenfrei.

Warum ist eine Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegelandschaft in Deutschland ist komplex: Pflegegrade, Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege — viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Eine Pflegeberatung schafft Klarheit. Nach Paragraph 7a SGB XI hat jeder Versicherte mit Pflegebedarf einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung durch seine Pflegekasse. Die Beratung umfasst die Ermittlung des persönlichen Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, Informationen zu allen verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung sowie Hilfe bei der Antragstellung und Koordination von Pflegeangeboten.

Wo bekomme ich eine Pflegeberatung?

Es gibt mehrere Anlaufstellen für eine Pflegeberatung: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anzubieten. Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung an und sind in vielen Städten und Gemeinden eingerichtet. Unabhängige Beratungsstellen wie die Verbraucherzentralen oder Sozialverbände helfen ebenfalls weiter. Und natürlich steht Ihnen Pflegum24 zur Seite: Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich und helfen Ihnen, passende Pflegeanbieter in Ihrer Region zu finden.

Beratungspflicht bei Pflegegeld

Wenn Sie Pflegegeld beziehen — also die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige — sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Ein zugelassener Pflegedienst kommt dafür zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Informieren Sie sich auch über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege — beides sind Leistungen, die häufig übersehen werden.

Pflegeberatung auf einen Blick

  • Gesetzlicher Anspruch nach Paragraph 7a SGB XI
  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Hilfe bei Anträgen, Leistungen und Versorgungsplanung
  • Pflicht-Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
  • Anlaufstellen: Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Pflegum24

Jetzt kostenlos beraten lassen bei Pflegum24.

Pflegeberatung — Ihre Ansprüche kennen und sinnvoll nutzen

Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, den Überblick über Leistungen, Anträge und Finanzierungsmöglichkeiten zu behalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf — und der Service ist kostenfrei.

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Pflegethema

Warum ist eine Pflegeberatung wichtig?

Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause

Die Pflegelandschaft in Deutschland ist komplex: Pflegegrade, Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege — viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Eine Pflegeberatung schafft Klarheit. Nach Paragraph 7a SGB XI hat jeder Versicherte mit Pflegebedarf einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung durch seine Pflegekasse. Die Beratung umfasst die Ermittlung des persönlichen Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, Informationen zu allen verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung sowie Hilfe bei der Antragstellung und Koordination von Pflegeangeboten.

Wo bekomme ich eine Pflegeberatung?

Es gibt mehrere Anlaufstellen für eine Pflegeberatung: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anzubieten. Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung an und sind in vielen Städten und Gemeinden eingerichtet. Unabhängige Beratungsstellen wie die Verbraucherzentralen oder Sozialverbände helfen ebenfalls weiter. Und natürlich steht Ihnen Pflegum24 zur Seite: Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich und helfen Ihnen, passende Pflegeanbieter in Ihrer Region zu finden.

Beratungspflicht bei Pflegegeld

Wenn Sie Pflegegeld beziehen — also die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige — sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Ein zugelassener Pflegedienst kommt dafür zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Informieren Sie sich auch über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege — beides sind Leistungen, die häufig übersehen werden.

Pflegeberatung auf einen Blick

  • Gesetzlicher Anspruch nach Paragraph 7a SGB XI
  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Hilfe bei Anträgen, Leistungen und Versorgungsplanung
  • Pflicht-Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
  • Anlaufstellen: Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Pflegum24
Geschaeftsfuehrer

"Gute Pflege beginnt mit Zuhören. Unser Anspruch bei Pflegum24 ist es, Menschen nicht nur an Anbieter weiterzuleiten, sondern sie auf ihrem gesamten Weg einfühlsam zu begleiten — damit am Ende eine Lösung steht, die wirklich zum Leben passt."

Elias Klemt

Geschäftsführer Pflegum24

Häufig gestellte Fragen

Pflegum24 berät Sie rund um das Thema Pflege — von der Suche nach geeigneten Pflegediensten und Einrichtungen bis zur Beantragung finanzieller Leistungen. Unser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Grundsätzlich können alle pflegebedürftigen Personen ambulante Leistungen erhalten — unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit altersbedingt, durch Krankheit oder Unfall entstanden ist. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und wird von der Pflegekasse geregelt.

Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegesachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ nutzen. Gerne zeigen wir Ihnen alle Optionen im Beratungsgespräch auf.

Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Die Einsätze können von einmal pro Woche bis hin zu mehreren Besuchen am Tag reichen. Zusammen mit dem Pflegedienst wird ein individueller Versorgungsplan erstellt.

Zunächst sprechen wir telefonisch oder online über Ihre Situation und Ihren Bedarf. Anschließend empfehlen wir Ihnen passende, geprüfte Pflegeanbieter in Ihrer Nähe. Für diesen gesamten Service entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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