Pflegeberatung — Ihre Ansprüche kennen und sinnvoll nutzen
Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, den Überblick über Leistungen, Anträge und Finanzierungsmöglichkeiten zu behalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf — und der Service ist kostenfrei.
Warum ist eine Pflegeberatung wichtig?
Die Pflegelandschaft in Deutschland ist komplex: Pflegegrade, Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege — viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Eine Pflegeberatung schafft Klarheit. Nach Paragraph 7a SGB XI hat jeder Versicherte mit Pflegebedarf einen Rechtsanspruch auf eine individuelle und kostenfreie Pflegeberatung durch seine Pflegekasse. Die Beratung umfasst die Ermittlung des persönlichen Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, Informationen zu allen verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung sowie Hilfe bei der Antragstellung und Koordination von Pflegeangeboten.
Wo bekomme ich eine Pflegeberatung?
Es gibt mehrere Anlaufstellen für eine Pflegeberatung: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anzubieten. Pflegestützpunkte bieten wohnortnahe Beratung an und sind in vielen Städten und Gemeinden eingerichtet. Unabhängige Beratungsstellen wie die Verbraucherzentralen oder Sozialverbände helfen ebenfalls weiter. Und natürlich steht Ihnen Pflegum24 zur Seite: Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich und helfen Ihnen, passende Pflegeanbieter in Ihrer Region zu finden.
Beratungspflicht bei Pflegegeld
Wenn Sie Pflegegeld beziehen — also die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige — sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Ein zugelassener Pflegedienst kommt dafür zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Informieren Sie sich auch über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege — beides sind Leistungen, die häufig übersehen werden.
Pflegeberatung auf einen Blick
- Gesetzlicher Anspruch nach Paragraph 7a SGB XI
- Kostenfrei und unverbindlich
- Hilfe bei Anträgen, Leistungen und Versorgungsplanung
- Pflicht-Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug
- Anlaufstellen: Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Pflegum24
Jetzt kostenlos beraten lassen bei Pflegum24.


