Behandlungspflege — medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause
Die häusliche Krankenpflege umfasst alle medizinischen Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet. Ausgebildete Pflegefachkräfte führen diese Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause durch — professionell und zuverlässig.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege genannt, umfasst medizinische Maßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Typische Leistungen sind die Wundversorgung und der Verbandswechsel, die Verabreichung von Medikamenten und Injektionen (z.B. Insulin), das An- und Ausziehen von Kompressionsstruempfen, die Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle sowie die Versorgung von Kathetern und Stoma-Anlagen. Im Unterschied zur Grundpflege, die sich um die körperbezogene Versorgung kümmert, wird die Behandlungspflege immer von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse — nicht der Pflegekasse — bezahlt.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Behandlungspflege werden in der Regel vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Diese Verordnung wird zunächst für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Eine Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Jahr kann anfallen — Befreiungen sind möglich. Wichtig zu wissen: Für die Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad können diese Leistung erhalten, wenn ein Arzt sie für medizinisch notwendig hält.
Behandlungspflege und Grundpflege kombinieren
Viele Pflegebedürftige benötigen sowohl medizinische Behandlungspflege als auch körperbezogene Grundpflege. Ambulante Pflegedienste bieten häufig beides an. So können Sie mit einem einzigen Anbieter die komplette Versorgung abdecken. Pflegum24 hilft Ihnen, einen Pflegedienst in Ihrer Nähe zu finden, der beide Leistungen anbietet. Informieren Sie sich auch über die Verhinderungspflege, falls Ihre pflegenden Angehörigen eine Auszeit benötigen.
Behandlungspflege auf einen Blick
- Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen zu Hause
- Wundversorgung, Injektionen, Medikamente, Kontrollen
- Kosten trägt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse)
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Kombination mit Grundpflege möglich
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